Psychotherapeutische Praxis Siegen


Die Praxis für Psychotherapie Siegen von Dipl.-Psych. Michaela Klucken und Prof. Dr. Tim Klucken ist eine Privatpraxis. Die Honorare der angebotenen Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In unserer Praxis sind verschiedene Abrechnungsarten möglich. Über eine Kooperation können gesetzlich versicherte Personen Psychotherapie in unserer Praxis erhalten. Weitere Informationen finden Sie dazu unter "Lehrpraxis".  



Private Krankenkasse

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in unserer Praxis. Wir empfehlen Ihnen sich bei Ihrer Krankenversicherung über das Vorgehen, Psychotherapie zu beantragen und die Anzahl der übernommenen Behandlungsstunden zu informieren. Bei Vorab-Fragen stehen wir Ihnen hierzu gerne bei Seite.


Selbstzahler/Gesetzliche Krankenkasse

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie und Sie werden wie eine privatversicherte Patienten/privatversicherter Patient behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Vor Therapiebeginn werden dazu die möglichen Kosten mit Ihnen vorab besprochen und erläutert. 

Im Rahmen einer Kooperation können wir gesetzlich versichertenPersonen ebenfalls Psychotherapie bei Frau Büdenbender anbieten. Weitere Informationen finden Sie dazu unter "Lehrpraxis".

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen ansonsten die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel nur bei sogenannten Vertragspsychotherapeuten, obwohl die Höhe der Honorare identisch ist. Eine Ausnahme ist hierbei das sogenannte Kostenerstattungsverfahren, bei denen die Krankenkasse die Honorare übernimmt. Gerne bieten wir auch Psychotherapie für gesetzlich versicherte Personen an, die über eine solche Bestätigung der Krankenkasse verfügen. 


Coaching/Beratung/Supervision

In einem telefonischen Erstkontakt können wir gerne eine erste Einschätzung über den möglichen Ablauf, Umfang und die Honorare geben.

Das Honorar für ein anschließendes Erstgespräch in der Praxis für ein Coaching werden individuell vereinbart. Innerhalb des Erstgespräches erfolgt eine detaillierte und transparente Planung mit dem Ziel, das Anliegen in einem überschaubaren, konkreten Zeitraum zu bearbeiten.

Supervisionsanliegen und die Honorarvereinbarungen unterliegen oftmals externen Rahmenbedingungen. Diese können gerne in dem telefonischen Erstkontakt besprochen werden.